Webseite der Bürgerinitiative Liebenau gegen die Errichtung einer Verarbeitung und Halde in Liebenau
Mit Datum vom 16.12.2024 stellte die Zinnwald Lithium GmbH (ZL) einen Antrag zur
Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen zu gewerblichen Zwecken gegenüber dem
Sächsischen Oberbergamt (OBA).
Das OBA leitete unverzüglich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß
§15 BbergG mit Schreiben vom 17.12.2024 ein.
Der Ortschaftsrat Liebenau erhielt mit Schreiben vom 17.01.2025 der Stadtverwaltung
Altenberg die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zu folgendem Vorhaben:
Beteiligung des Ortschaftsrates Liebenau – Antrag der Zinnwald Lithium GmbH auf
Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu
gewerblichen Zwecken nach § 7 BBergG für das Erlaubnisfeld „Liebenau“
Die Unterlagen dürfen gem. Mitteilung der Kommunalaufsicht in der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates behandelt werden. Diese öffentliche Sitzung wird am 27.02.2025, 19:30 Uhr
im Feuerwehr Gerätehaus Liebenau stattfinden.
Die Bürger von Liebenau können unter Tagesordnungspunkt 4 ihre Bedenken zum geplanten
Vorhaben vorbringen.
Die Stadtverwaltung Altenberg hat eine Terminverlängerung für die Abgabe der
Stellungnahme zum 11.03.2025 erwirken können.
In der Sitzung des Ortschaftsrates am 23.01.2025 hat Herr Uhlig, Geschäftsführer der ZL
teilgenommen und über das geplante Vorhaben informiert.
Wie der beigefügten Karte entnommen werden kann soll über ein Gebiet zwischen
Fürstenwalde – Liebenau – A17 Breitenau – Walddörfchen – Waltersdorf – Hennersbach –
Börnchen – Dittersdorf – ein Erkundungsfeld gelegt werden.
Der Begriff Erkundungsfeld im Bergbau bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, in dem
geologische Untersuchungen durchgeführt werden, um das Vorkommen und die
Wirtschaftlichkeit von Rohstoffen oder anderen mineralischen Ressourcen zu bestimmen.
Stattfinden sollen in dem ausgewiesenen Gebiet
Den Ausführungen von Herrn Uhlig zur Folge gibt es keine Hinweise auf Vorkommen von
Rohstoffen im geplanten Erkundungsfeld. Die geplanten Bohrungen gelten als
Nachweisführung zur Verstetigung und Überprüfung des vorhandenen geologischen
Wissens.
Wozu benötigt die ZL ein Erkundungsfeld?
Um Liebenau als Bergwerkstandort ausweisen zu können sind gewisse rechtliche
Vorschriften nach Bundesberggesetz (BbergG) erforderlich.
Für die geplante Tunnelbohrung zwischen Liebenau und Zinnwald soll Liebenau als
Erhebungsbereich ausgewiesen werden.
Im Erhebungsbereich ist die Aufsuchung von Rohstoffen gem. BbergG verpflichtend. Das
OBA verlangt somit im fortschreitenden Bearbeitungsverfahren die Beantragung zur
Aufsuchung von Rohstoffen durch die ZL.
Für diese geforderte Nachweiserbringung gem. BBergbG wurde nun der Antrag mit Datum
vom 16.12.2024 auf Erlaubnis eines Erkundungsfeldes durch die ZL an das OBA verfasst.
Die Beantragung des Feldes ist erforderlich um im weiteren Verfahren Probebohrungen
durchführen zu können.
Die Probebohrungen müssen separat beantragt werden. Mit dem vorliegenden Antrag wird
das Erlaubnisfeld befristet festgelegt. Die Eigentümer der Flurstücke müssen ihre Zustimmung für die
beabsichtigten Probebohrungen erteilen. Ohne ihre Zustimmung dürfen keine Bohrungen erfolgen!
Wir empfehlen vorsorglich allen Flurstückseigentümern gegenüber der ZL ein Betretungsverbot schriftlich zu übermitteln.
Zur Hilfestellung kann gerne das beigefügte Formular verwendet werden:
Der geplante Tunnel muss ebenfalls separat beantragt werden – dafür ist zusätzlich ein
Sonderbetriebsplan notwendig.
Für die Anlagen zur Aufbereitung sind Rahmenbetriebspläne zu erstellen.
Hydrogeologische Untersuchungen
Hydrologische Daten müssen erzeugt werden und ein wasserbauliches Gutachten erstellt
werden. Während der Bohrungen muss die Hydrologie ständig überwacht werden.
Der Ortschaftsrat Liebenau bittet um Beteiligung der Bürger von Liebenau und fordert zur
Stellungnahme auf. Nur so können eure Gedanken und Ängste berücksichtigt werden.
Wo kann ich meine persönliche Stellungnahme dazu abgeben und/oder mich weiter dazu
informieren?
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